Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 177 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 177 SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 04.09.2018 – B 12 KR 16/17 R(Krankenversicherung - Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach § 177 Abs 2 SGB 5 aF - Wegfall der Leistungen nach dem SGB 2 wegen Rentenbezug - fehlerhafte Meldung der Agentur für Arbeit - Begründungspflicht einer Entscheidung)Zitiert von 7
- BSG, 12.02.1998 – B 10 KR 3/97 R
- LSG NRW, 01.10.2015 – L 5 KR 463/13
- BGH, 24.06.2003 – KZR 18/01
- BSG, 02.07.2013 – B 1 KR 25/12 R
- BSG, 02.07.2013 – B 1 KR 23/12 RKrankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen - Prämienerhöhung durch Satzungsänderung - Prämienbemessung nach Altersgruppe und Einkommensklasse - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 02.07.2013 – B 1 KR 24/12 R
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 – VI-U (Kart) 46/00
- BSG, 27.01.2000 – B 12 KR 16/99 RZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 177 SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.03.2005 Ausfertigung
§ 177 neu gefasst und eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I 818)
BGBl. 2005 I S. 818
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09.12.2004 Ausfertigung
§ 177 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 3242)
BGBl. 2004 I S. 3242
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